Mittwoch, 29. Januar 2014

Augen durch Lasershow erblindet

In Moskau wurde  eine Lasershow wegen eines Unwetters in ein Zelt umplatziert. Man hatte jedoch vergessen, die Stärke der Laser zu drosseln, wodurch mehrere Teilnehmer erblindeten. Fachwelt und Zulassungsbehörden sind alarmiert.

Wer in Discos tanzen geht, kann bleibende Augenschäden mit nach Hause nehmen. Das Schweizer Fernsehen SRF berichtete am 31. Oktober 2013, dass bei 12 Testmessungen in Discotheken eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes über das 20-fache, an einem Messort sogar um das 100-fache vorlag.

Zusätzliche Risiken entstehen durch die durchschnittlich auf  7mm vergrößernden Pupillen durch die geringe Beleuchtung in einer Discothek. Entscheidend ist, dass die Netzhaut einem so intensivn Laserlicht nicht länger als 0,25 Sekunden ausgesetzt werden darf. Bis dahin sollte ein reflektorischer Lidschluss aufgrund der Blendung wirksam werden. Es gibt jedoch Menschen, die einen verzögerten Lidschluss oder gar keinen haben.

Es ist nicht zu wundern, dass die in der Schweiz beunruhigte Bevölkerung auf derartige Warnungen reagierte. Im Kantonsspital Luzern und im Universitätsspital Basel meldeten sich Patienten, da sie nach Discobesuchen glaubten, schlechter zu sehen. Erfreulicherweise war kein Netzhautschaden erkennbar.

Laserpointer gefährlicher als Lasershows


Der völlig unkontrollierte Handel mit Laserpointern (vor allem durch das Internet) hat dazu geführt, dass gefährliche, teilweise als Spielzeug verkaufte Geräte gekauft werden können. Die zuständigen Behörden weisen berechtigt darauf hin, dass nur Lasergeräte der Klasse 1 und 2 für das Auge weitgehend ungefährlich sind.
Europäische Kennzeichnung
Amerikanische Kennzeichnung Typische Leistung  in Milliwatt (mW)Beispiele von Anwendungen
Klasse 1
Klasse I
< 0,4 mW
DVD-Player
Klasse 2
Klasse II
< 1 mW
Laserpointer
Klasse 3R
Klasse IIIa
< 5 mW
Showlaser
Klasse 3B
Klasse IIIb
< 500 mW
Showlaser, medizinische/kosmetische Laser
Klasse 4
Klasse IV
> 500 mW
Showlaser; medizinische/kosmetische Laser
Quelle:  Bundesamt für Gesundheit / Schweiz (Link)


Die zugelassenen Laserpointer dürfen (siehe oben) eine Intensität von 1mW nicht überschreiten und gehören somit den ungefährlichen Lasern der Klasse 2 an.

Das Schweizer Bundesamt für Metrologie hat jüngst 48 Laserpointer gemessen, die von der Kantonspolizei konfisziert wurden, nachdem sie unerlaubt zur Anwendung kamen. Die Untersuchungen zeigten, dass nur 2 Laserpointer den zulässigen Wert einhielten, alle anderen waren stärker als es ihre Klasse erlaubt hatte. Eines der Geräte war sogar 1000-mal stärker als erlaubt.


Wie entstehen Netzhautschäden durch Laserlicht


Betrachtet der Mensch eine Lichtquelle, dann wird das Licht, so auch das Laserlicht durch Hornhaut und Linse direkt zur Stelle des schärfsten Sehens (Macula) geleitet.


In der Makula führt das Laserlicht zu Schwellungen, Blutungen bis hin zu Netzhautlöchern. Diese wurden in Amerika bei 14 Kindern, die im Urlaub Laserpointer geschenkt bekamen, festgestellt.


Kriminelle Verwendung von Laserpointern

Es wurden Piloten in Helikoptern geblendet, Sanitäter, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Polizei bedroht, als auch Fussballspieler wie zum Beispiel Cristiano Ronaldo während eines Spieles von Real Madrid gegen Barcelona durch einen Laserpointer absichtlich irritiert.

Mit dem Erkennen der Gefährlichkeit von Laserpointern hat das australische Parlament entschieden, dass solche mit mehr als 1 mW Leistung nicht mehr frei verkauft werden dürfen. Sie gelten jetzt als Waffen. Wer starke Laserpointer verkauft, macht sich strafbar.

Die unsachgemäße bishin kriminelle Verwendung von Laserpointern führte dazu, dass die Polizei in Schweden sowie in der Schweiz mit Laserschutzbrillen für gefährliche Einsätze ausgestattet wurde.


Ich frage Sie, ob auch Sie für ein Verbot von zu starken Laserpointern sind?
Stimmen Sie unserer Anregung zu, Discos häufiger auf die verwendeten Laser zu kontrollieren?


Links zum Thema:

http://www.srf.ch/wissen/mensch/im-polizeieinsatz-schutzbrillen-gegen-laserpointer
http://www.srf.ch/news/schweiz/polizei-fordert-laser-sollen-als-waffen-gelten
http://www.fr-online.de/panorama/kein-spielzeug-wie-gefaehrlich-sind-laserpointer


2 Kommentare:

  1. Um die Gefahr von irreparablen Augenschäden zu vermeiden, SOLL und MUSS das kontrolliert werden! Und Laserpointer, welche stärker als 1mW sind, dürfen einfach nicht in den freien Handel gelangen. Ich denke, dass viel zu wenig Menschen wissen, wie gefährlich das sein kann. Man sollte es vielleicht in der U-Bahn Zeitung drucken, damit mehr Menschen darauf aufmerksam werden! ER

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  2. Das Problem ist dass es keinen Interessiert. Die Leute lesen zwar den Gefahrenhinweis z.B. auf einem Laserpointer, aber fuchteln dann doch damit im Vorlesungssaal herum.

    Es macht einen Großen Unterschied ob ein Laserpointer in Klarer Luft betrieben wird, oder ein Showlaser durch Nebel und mit überwachter Mindestgeschwindigkeit an den Scannern eine ganze Grafik abfährt.
    Die Energie des Pointers konzentriert sich auf den einen Punkt, der Showlaser verteilt seine Energie auf die gesamte Grafik quer durch den Raum.
    Ein Pointer ist mit über 5mW schon sehr gefährlich, während Showlaser (richtige Einstellung und Programmierung vorausgesetzt) auch noch mit dem tausendfachen der Leistung sicher sein kann.
    Leider gibt es viele die sich DJs nennen weil sie eine Playtaste bedienen können und die Laser "nebenher" betreiben. Die feuern unbedacht mit unsicheren billig-Geräten aus Fernost durchs Publikum - sowas geht garnicht!
    Richtige Lasershows z.B. von LOBO haben zwar deutlich höhere Leistungen, diese könnt Ihr aber Gefahrlos genießen.

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