Wer in Discos tanzen geht, kann bleibende Augenschäden mit nach Hause nehmen. Das Schweizer
Fernsehen SRF berichtete am 31. Oktober 2013, dass bei 12 Testmessungen in
Discotheken eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes über das 20-fache,
an einem Messort sogar um das 100-fache vorlag.
Zusätzliche Risiken entstehen durch die durchschnittlich auf
7mm vergrößernden Pupillen durch die geringe Beleuchtung in einer
Discothek. Entscheidend ist, dass die Netzhaut einem so intensivn
Laserlicht nicht länger als 0,25 Sekunden ausgesetzt werden darf. Bis dahin
sollte ein reflektorischer Lidschluss aufgrund der Blendung wirksam werden. Es
gibt jedoch Menschen, die einen verzögerten Lidschluss oder gar keinen haben.
Es ist nicht zu wundern, dass die in der Schweiz beunruhigte
Bevölkerung auf derartige Warnungen reagierte. Im Kantonsspital Luzern und im
Universitätsspital Basel meldeten sich Patienten, da sie nach Discobesuchen
glaubten, schlechter zu sehen. Erfreulicherweise war kein Netzhautschaden
erkennbar.
Laserpointer gefährlicher als Lasershows
Der völlig unkontrollierte Handel mit Laserpointern (vor
allem durch das Internet) hat dazu geführt, dass gefährliche, teilweise als
Spielzeug verkaufte Geräte gekauft werden können. Die zuständigen Behörden
weisen berechtigt darauf hin, dass nur Lasergeräte der Klasse 1 und 2 für das
Auge weitgehend ungefährlich sind.
Europäische Kennzeichnung
| Amerikanische Kennzeichnung | Typische Leistung in Milliwatt (mW) | Beispiele von Anwendungen |
---|---|---|---|
Klasse 1
|
Klasse I
|
< 0,4 mW
|
DVD-Player
|
Klasse 2
|
Klasse II
|
< 1 mW
|
Laserpointer
|
Klasse 3R
|
Klasse IIIa
|
< 5 mW
|
Showlaser
|
Klasse 3B
|
Klasse IIIb
|
< 500 mW
|
Showlaser, medizinische/kosmetische
Laser
|
Klasse 4
|
Klasse IV
|
> 500 mW
|
Showlaser; medizinische/kosmetische
Laser
|
Die zugelassenen Laserpointer dürfen (siehe oben) eine
Intensität von 1mW nicht überschreiten und gehören somit den ungefährlichen
Lasern der Klasse 2 an.
Das Schweizer Bundesamt für Metrologie hat jüngst 48
Laserpointer gemessen, die von der Kantonspolizei konfisziert wurden, nachdem
sie unerlaubt zur Anwendung kamen. Die Untersuchungen zeigten, dass nur 2
Laserpointer den zulässigen Wert einhielten, alle anderen waren stärker als es
ihre Klasse erlaubt hatte. Eines der Geräte war sogar 1000-mal stärker als
erlaubt.
Wie entstehen Netzhautschäden durch Laserlicht
Betrachtet der Mensch eine Lichtquelle, dann wird das Licht,
so auch das Laserlicht durch Hornhaut und Linse direkt zur Stelle des schärfsten Sehens (Macula) geleitet.
In der Makula führt das Laserlicht zu Schwellungen, Blutungen bis hin zu Netzhautlöchern. Diese wurden in Amerika
bei 14 Kindern, die im Urlaub Laserpointer geschenkt bekamen, festgestellt.
Kriminelle Verwendung von Laserpointern
Mit dem Erkennen der Gefährlichkeit von Laserpointern hat
das australische Parlament entschieden, dass solche mit mehr als 1 mW Leistung
nicht mehr frei verkauft werden dürfen. Sie gelten jetzt als Waffen. Wer starke
Laserpointer verkauft, macht sich strafbar.
Die unsachgemäße bishin kriminelle Verwendung von
Laserpointern führte dazu, dass die Polizei in Schweden sowie in der Schweiz
mit Laserschutzbrillen für gefährliche Einsätze ausgestattet wurde.
Ich frage Sie, ob auch Sie für ein Verbot von zu starken Laserpointern sind?
Stimmen Sie unserer Anregung zu, Discos häufiger auf die verwendeten Laser zu kontrollieren?
Links zum Thema:
http://www.srf.ch/wissen/mensch/im-polizeieinsatz-schutzbrillen-gegen-laserpointerhttp://www.srf.ch/news/schweiz/polizei-fordert-laser-sollen-als-waffen-gelten
http://www.fr-online.de/panorama/kein-spielzeug-wie-gefaehrlich-sind-laserpointer