Mittwoch, 13. Juli 2016

Laserpointer - Gefährliche Ideen zur Urlaubszeit

Langeweile, ob im Urlaub oder in den Ferien, kann Anlass zu dummen oder auch gefährlichen Ideen sein.
Aus aktuellen Gründen hat der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands in einer Aussendung vom 12. Juli 2016 gefordert, mit Laserpointern verantwortungsvoll umzugehen.
Vor allem ist interessant, dass offensichtlich die Blendung von Piloten durch Laserpointer zu keinem Augenschaden führt, soferne die behördlich erlaubte Stärke von 1 mW  nicht überschritten wird.

Ihr Mathias Zirm



Dr. Georg Eckert, Pressereferat
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.
Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf
Mail: presse@augeninfo.de
Internet: www.augeninfo.de

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Laserpointern
Bei Blendung droht dauerhafter Netzhautschaden

DÜSSELDORF 12.07.2016 – Laserpointer sollten niemals auf die Augen anderer Menschen gerichtet werden – darauf weist auch der Berufsverband der Augenärzte (BVA) immer wieder hin. Insbesondere Blendattacken auf Flugzeugpiloten und Autofahrer sorgen seit Jahren für Schlagzeilen.

Wenn ein Pilot in einer kritischen Phase von Start oder Landung durch einen Laserstrahl geblendet wird, kann dies fatale Folgen haben, da er vorübergehend nichts sieht. Bleibende Schäden für die Augen des Piloten sind jedoch nicht zu erwarten. „Auf die Entfernung von hunderten bis tausenden von Metern und durch die Lichtstreuung in der Atmosphäre und an der Cockpit-Scheibe sind selbst starke Laserpointer nicht in der Lage, genug Energie ins Auge der angestrahlten Piloten zu senden“, erläutert Prof. Dr. Horst Helbig vom Berufsverband der Augenärzte. Zu dem Schluss, dass die Netzhaut im Augeninneren unter diesen Umständen nicht dauerhaft geschädigt wird, kamen jüngst auch die Autoren eines Artikels in der Fachzeitschrift British Journal of Ophthalmology.


Blendung auf kurze Distanz kann das Auge dauerhaft schädigen

Zugelassene Laserpointer mit einer Ausgangsleistung von bis zu 1 mW gelten als unbedenklich für die Augen. Doch seit einigen Jahren sind zunehmend stärkere, illegale Laserpointer auf dem Markt. Im Internet werden Geräte verschiedener Wellenlängen mit mehreren 1000 mW Leistung angepriesen, die aufgrund ihres Gefährdungspotenzials gar nicht in den allgemeinen Handel kommen dürften. Trifft ein solcher energiereicher Laserstrahl auf kurze Distanz das Auge eines Menschen, besteht Gefahr für das Sehvermögen. Helbig erklärt: „Es entsteht eine Koagulation (Gerinnung) der Netzhaut. Das betroffene Areal ist unwiederbringlich geschädigt.“ Der BVA fordert daher erneut einen verantwortungsvollen Umgang mit Laserpointern.


Tipps zum Umgang mit Laserpointern
  • Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden.
  • Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen.
  • Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.
  • Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden.
  • Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen.
  • Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.